Grenzen der Osteopathie
Die Osteopathie ist keine Notfallmedizin. Auch akute Infektionskrankheiten und Krankheiten, die die Psyche betreffen, gehören nicht in die Hände eines osteopathisch arbeitenden Heilpraktikers. Strukturelle Schäden können nicht behoben werden. Eine osteopathische Begleitung im Genesungsprozess ist jedoch sinnvoll.
Infos über den Ablauf einer osteopathischen Behandlung
Anamnesegespräch
Bei unserem ersten Termin führe ich mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, alle Dokumentationen und Bilder mit, die mit dem Konsultationsgrund in Zusammenhang stehen. Anschließend findet eine eingehende körperliche Untersuchung statt, daraus resultiert die erste Behandlung. Danach werde ich Fragen beantworten und mit Ihnen das Therapiekonzept und den weiteren Verlauf besprechen.
Behandlungsvertrag
Außerdem werden wir einen Behandlungsvertrag miteinander abschließen. Diesen sende ich Ihnen vorab als Email in PDF-Form zu, damit Sie diesen Zuhause lesen können. Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Heilpraktikern, Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen zu stärken.
Das Arzt/Heilpraktiker-Patienten-Verhältnisses ist im sogenannten Behandlungsvertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten, die mit einer ärztlichen oder Heilpraktiker-Behandlung im Zusammenhang stehen, zusammengestellt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Dazu zählen etwa die Informations- und Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung sowie die Möglichkeit der Einsicht der Patienten in die Krankenunterlagen.